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Das Testament – Ein Gastartikel

Das Testament – Ein Gastartikel

Auch an uns nagt der Zahn der Zeit, wir werden älter und manchmal auch nachdenklicher. Es ist eine Binsenweisheit: Das Leben endet regelmäßig mit dem Tod. Aber sterben heißt ja nichts weiter, als das Genre zu wechseln, könnte man sagen. Doch wir lassen andere zurück, die wir gut versorgt wissen wollen, darüber haben wir diskutiert.

Vor einigen Wochen hatten wir zufällig Kontakt mit einem Rechtsanwaltsbüro und kamen auf das Thema Testament zu sprechen. In seiner Kanzlei berät Herr Clamann seine Mandanten zu allen familienrechtlichen Themen, von der Stellung des Scheidungsantrags über Regelungen des Umgangsrechts bis zum Aufsetzen eines Berliner Testaments. In diesem Gastbeitrag informiert er uns über einige nicht ganz unwichtige Details zum Thema Erben.

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Ein Testament ist ein rechtliches Dokument, das den letzten Willen einer Person hinsichtlich der Verteilung ihres Vermögens nach ihrem Ableben festlegt. So wird dem Erblasser ermöglicht, verbindliche Regelungen für den Fall seines Todes festzulegen. Tut sie das nicht, tritt die gesetzliche Erbfolge ein.

Das Testament – Ein Gastartikel, Sarg mit Blumen

Ein Testament erfüllt drei Hauptfunktionen:

1. Die Bestimmung der Erben

Im Testament wird festgelegt, wer das Vermögen erben soll. Hierfür kann man einzelne Personen (zum Beispiel die Ehepartnerin oder den Nachbarn), Personengruppen (zum Beispiel die Mitglieder des örtlichen Chors oder Handballvereins) oder auch Organisationen (zum Beispiel eine Kinderhilfsorganisation oder eine Stiftung für Betroffene bestimmter Krankheiten) benennen. Die Erben werden in der Regel mit bestimmten Erbteilen benannt, sie erhalten einen prozentualen Anteil vom gesamten Vermögen.

2. Die Festlegung von Vermächtnissen

Neben der Bestimmung der Erben kann in einem Testament auch festgelegt werden, wer ein Vermächtnis erhalten soll. Dieses Vermächtnis bezieht sich auf einen bestimmten Gegenstand, etwa eine Immobilie, ein Schmuckstück oder einen Geldbetrag. Dieser Gegenstand kann dann von den Erben herausverlangt werden.

Das Testament – Ein Gastartikel, kleine Kiste mit Perlenkette

3. Die Festlegung eines Testamentsvollstreckers und eines Vormunds

Besonders relevant für Personen mit minderjährigen Kindern ist die Benennung eines Vormunds. Er oder sie übernimmt sie rechtliche Verantwortung für die Kinder, wenn beide Elternteile sterben. Die Hauptaufgabe eines Vormunds besteht darin, die Kinder zu schützen und zu fördern. Ebenfalls kann ein Testamentsvollstrecker benannt werden. Seine Rolle besteht darin, den im Testament festgehaltenen letzten Willen umzusetzen und den Nachlass zu verwalten. Sowohl die Ernennung des Testamentsvollstreckers als auch die des Vormunds erfolgt aufgrund von Vertrauen und sorgfältiger Überlegung, um sicherzustellen, dass die Aufgaben ordnungsgemäß und verantwortungsbewusst erfüllt werden.

Das Testament – Ein Gastartikel, Kreuz im Gegenlicht

Wenn eine Person ohne Testament verstirbt, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Dabei werden die nächsten Verwandten als gesetzliche Erben bestimmt.

Wenn der Verstorbene einen Ehepartner und Kinder hinterlässt, erbt der überlebende Ehepartner mindestens ein Viertel des Vermögens. Leben die Eheleute ohne Ehevertrag und im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, erhöht sich dieser Anteil auf die Hälfte des Vermögens. Das restliche Vermögen wird dann unter den Kindern aufgeteilt.

Das Testament – Ein Gastartikel, Familie auf einer Wiese

In einer kinderlosen Ehe erbt die Ehepartnerin mindestens drei Viertel des Vermögens. Das restliche Vermögen geht dann an die Eltern bzw. die Geschwister der Verstorbenen, sofern diese noch leben. Andernfalls erbt die Ehepartnerin das gesamte Vermögen allein.

Das Testament – Ein Gastartikel, altes Ehepaar Kopf an Kopf, mit Licht dahinter

Hinter dieser gesetzlichen Erbfolge steht der Schutz der Familienmitglieder. Sie soll sicherstellen, dass die nächsten Angehörigen eines Verstorbenen finanziell abgesichert sind. Außerdem bietet sie eine gewisse Sicherheit und Klarheit: Sie trifft verbindliche Regelungen für den Fall, dass kein Testament vorhanden ist. So können komplexe und langwierige Regelungen unter den Erben vermieden und der Nachlass effizient abgewickelt werden. Dennoch kann sie zu unerwünschten Ergebnissen führen, insbesondere bei persönlichen Problemen der Verstorbenen mit den gesetzlichen Erben. In diesem Fall ist es ratsam, frühzeitig ein Testament zu verfassen.

Das Testament – Ein Gastartikel, Richterhammer und Waage

Bevor ihr ein Testament verfasst, solltet ihr euch darüber im Klaren sein, wie ihr euer Vermögen verteilen wollt. Wer sollen eure wichtigsten Erben sein? Sollen bestimmte Gegenstände an bestimmte Personen vermacht werden oder wollt ihr euer Vermögen nach Quoten aufteilen? Soll es bestimmte Anweisungen oder Bedingungen geben, die ihr in eurem Testament festhalten wollt? Teilweise kann es auch sinnvoll sein, sich im Vorfeld über steuerliche Aspekte beraten zu lassen. Das gilt besonders, wenn ihr ein großes Vermögen oder ein Unternehmen innehabt.

Das Testament – Ein Gastartikel, älteres Ehepaar beim Anwalt

Ein Testament muss, um gültig zu sein, grundsätzlich eigenhändig handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Damit soll sichergestellt werden können, dass das Testament auch tatsächlich vom Erblasser verfasst wurde und echt ist. Daher genügt es nicht, einen Text am Computer zu verfassen und nur noch zu unterschreiben. Das Testament sollte außerdem eine Angabe enthalten, wann und wo ihr es verfasst habt. Enthält euer Testament darüber keine Angabe und lässt sich auch im Nachhinein nicht herausfinden, wann und wo ihr es verfasst habt, ist es ungültig. Alternativ ist es auch möglich, sein Testament einem Notar zu diktieren und es von ihm niederschreiben zu lassen.

Das Testament – Ein Gastartikel, Siegel beim Notar

Anschließend sollte das Testament an einem sicheren Ort aufbewahrt werden, etwa bei einer Notarin oder in einem Schließfach. Sinnvoll ist auch, die Erben über den Aufbewahrungsort zu informieren, damit sie im Erbfall darauf zugreifen können.

Wichtig ist, dass ihr euer Testament regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert. Das kann zum Beispiel bei einer Änderung des Familienstandes oder der finanziellen Verhältnisse oder bei neu ins Leben tretenden oder daraus ausscheidenden potenziellen Erben der Fall sein. Letztlich gültig ist immer die aktuellste Form eures Testaments.

Das Testament – Ein Gastartikel, Mann stehend mit Weste schreibend

Eine besondere Form des Testaments ist das „Berliner Testament“. Ehepaare wählen sie, um die Vermögensnachfolge nach dem Tod des ersten Ehepartners zu regeln. Dabei wird der überlebende Ehepartner als Alleinerbe und die gemeinsamen Kinder schließlich als Schlusserben eingesetzt. Das Ziel ist dabei, die überlebende Ehepartnerin finanziell abzusichern. Ebenso wird im Hinblick auf die Kinder sichergestellt, dass das Vermögen auch bei erneuter Hochzeit des überlebenden Ehepartners „in der Familie“ bleibt. Somit bietet das Berliner Testament eine einfache Lösung für die Vermögensnachfolge innerhalb der Familie. Hierin liegt gleichzeitig seine Schwäche: bei einer Ehe ohne gemeinsame Kinder oder in komplizierten Familiensituationen ist es unbedingt ratsam, alternative erbrechtliche Gestaltungen in Betracht zu ziehen.

Das Testament – Ein Gastartikel, älteres Ehepaar, er küsst sie

Abschließend kann ich euch nur raten, euch bewusst zu machen, dass ein Testament mehr als ein juristisches Dokument ist. Es ist Ausdruck eurer persönlichen Werte und Wünsche und bietet euch die Möglichkeit, für eure Liebsten vorzusorgen. Also nehmt euch die Zeit, über eure Vermögensnachfolge nachzudenken und gegebenenfalls rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass eure testamentarischen Regelungen euren Bedürfnissen entspricht.

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In diesem Artikel wird eine bestimmte Rechtsanwaltskanzlei namentlich erwähnt; insofern handelt es sich um Werbung. Bei wichtigen Themen machen wir das, aber die Platzierung auf unserer Website ist unentgeltlich; wir haben und werden dafür keine finanziellen oder andere Vorteile erhalten. Näheres dazu ist auch unter diesem Link nachzulesen: Transparenz

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